Lenkzeiten

 

EG-VERORDNUNG 561/2006

Die EG-Verordnung 561/2006 bestimmt derzeit für alle Mitgliedsländer der Europäischen Union die Bestimmungen über Lenkzeiten/Ruhepausen von Busfahrern.
Da wir die Einhaltung dieser Bestimmung rigoros einhalten müssen setzen wir bei längeren Strecken bei Bedarf auch eine 
2 Fahrerbesatzung ein.
Sie können darauf vertrauen, dass am Lenkrad stets „ausgeschlafene“ Fahrer sitzen.


DIE EG-VERORDNUNG 561/2006 IN DER ÜBERSICHT:

Lenkzeitunterbrechung

A. Mindestens 45 Min. nach 4,5 Std. Lenkzeit
B. Aufteilung in 1 Abschnitt von 15 Min. gefolgt von 2 Abschnitt von 30 Minuten zulässig
Tägliche Lenkzeit
A. Maximal 9 Std.
B. Erhöhung auf 10 Std. zwei mal pro Woche zulässig

Wöchentliche Lenkzeiten
A. Höchstens 56 Std. pro Woche
B. Höchstens 90 Std. (in 2 aufeinanderfolgenden Wochen)

Tägliche Ruhezeiten
A. Mindestens 11 Std.
B. Aufteilung in 2 Abschnitte möglich. Dann sind aber
mindestens 12 Std. Ruhezeit einzuhalten. Zuerst sind
3 dann 9 Std. zu nehmen
C. Reduzierte tägliche Ruhezeit ist 3 mal zwischen 2 wöchentlichen Ruhezeiten zulässig. Kein Ausgleich mehr vorgeschrieben!
D. Bei Mehrfahrerbetrieb mindestens 9 Std. innerhalb
von 30 Std. -Zeitraum

Wöchentliche Ruhezeiten 
A. Mindestens 45 Std. einschließlich einer Tagesruhezeit
B. Verkürzung auf 24 Std. möglich, aber innerhalb von 2 Wochen muss mindestens folgendes eingehalten werden:
a) 2 Ruhezeiten von 45 Std. oder
b) 1 Ruhezeit von 45 Std. zuzüglich 1 Ruhezeit von mindestens
24 Std. (Ausgleich innerhalb von 3 Wochen erforderlich)
C. Wöchentliche Ruhezeit ist nach sechs 24-Stunden
Zeiträumen einzulegen (keine Ausnahme mehr!)